Schiessordnung

Hamm, den 17.05.2023

Allgemein:

Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Wettkämpfe und Einzeldurchgänge zu beauf­sichtigen und die Scheiben auszuwerten, bzw. nachzuwerten.

Pokalkämpfe werden von den gastgebenden Vereinen ausgerichtet. Die Bedingungen über Mannschafts- und Einzelwertung können von unseren Richtlinien abweichen.


1.)
Außerhalb des Schießdurchgangs ist ein Gewehr deutlich sichtbar mit einer Sicherheitsschnur bzw. einer Sicherheitsfahne im Gewehrlauf zu sichern.

2 a.)
Geschossen wird auf eine 10-er Ringscheibe; pro Scheibe 1 Schuss. Die Entfernung beträgt 10 m.
Ist der Schuss wider Erwarten nicht auf der Scheibe (Scheibe darf auch nicht nur „angekratzt " sein), darf er wiederholt werden.


2. b)

Ein Durchgang bei Rundenwettkämpfen beträgt für alle Klassen (Senioren, Damen, Schüler und U-21) 15 Schuss, außer Ü50/ Ü60 (20 Schuss).
Für alle Klassen gilt ein Zeitlimit von 25 Minuten, mit Probeschießen.


2. c)
Ein Durchgang bei den Stadtmeisterschaften beträgt für Senioren, Damen und Ü50/ Ü60
30 Schuss (Zeitlimit 45 Minuten mit Probeschüssen).
Für Schüler und U-21 15 Schuss (Zeitlimit 25 Minuten mit Probeschüssen).
Die Zahl der Probeschüsse ist für alle Klassen unbegrenzt.


3.)

Es wird in mehreren Klassen geschossen.

4. a)

Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3 Schützen. Pro Mannschaft können mehrere Schlingenschützen/ innen eingesetzt werden.

Es darf jedoch nur 1 Schlingeschütze/ in in die Mannschaftswertung aufgenommen werden. Die Anzahl der Reserveschützen ist auf 7 Schützen begrenzt.


4. b)
Bei weniger als 3 Schützen/innen wird das von den anwesenden Schützen/ innen erzielte Ergebnis als Mannschaftsergebnis gewertet.

4. c)
Vor Beginn des Wettkampfes sind alle anwesenden Schützen/ innen mit Scheiben­nummern in den Wettkampfbericht einzutragen.


4. d)
Wettkampfbeginn ist, wenn von jeder Mannschaft mindestens 1 Schütze anwesend ist, und deutlich zum Ausdruck gemacht wird, dass der Wettkampf beginnen soll. Das Ergebnis der 3 besten Schützen/ innen wird addiert und als Mannschafts­ergebnis gewertet.


4. e)
Ein Tauschen der Schützen innerhalb der Saison (beide Serien) ist nicht erlaubt.

4. f)
Alle Mannschaften, einschließlich der Ersatzschützen müssen mit dem 1. Wettkampf beim Rundenwettkampfleiter (bei Schülern und U-21 beim 1.Jugendwart) gemeldet werden. Nachmeldungen während der laufenden Serie sind möglich.

4. g)
Die Disziplin (Freistehend, Schlinge, Aufgelegt) darf während der Saison nicht geändert werden. Ausnahmen: Schwangerschaft und Schwerbehinderung.

4. h)
Wechselt ein(e) Schütze/ in den Verein, werden die Ergebnisse in der Einzelwertung nur noch für den neuen Verein geführt. Die Ergebnisse der Einzelwertung im alten Verein werden gestrichen. Die erzielten Ergebnisse für die Mannschaftswertung sind nicht betroffen.


5. a)
Altersschützen ab 50 Jahre (Damen ab 45 Jahre), sowie Schwerbeschädigte nach dem BSchwbG mit einem Nachweis der Schwerbehinderung der zuständigen Behörde oder Ärztliches Attest, gelten als Schlingenschützen und können in der vom Stadtverband zugelassenen Schlinge schießen. Eine Kopie des Nachweises ist beim Rundenwettkampfleiter zu hinterlegen.


5. b)
Es ist darauf zu achten, dass sich die zweite Hand hinter dem Abzug befinden muss. Das Gewehr ist unter der Spreitze in die Schlinge zu legen.
Bei der Schlinge selbst sind folgende Punkte zu beachten:

Die Gewehrauflage darf nicht aus flachem Eisen, Stahl oder ähnlichem Material sein, das Verbindungs­stück (Spreize) muss mindestens 10 cm breit sein.

Die seitliche Führung der Schlinge hat flexibel und nicht dicker als 1 cm Durchmesser zu sein. Erlaubt ist nur eine 1-Punkt­ Aufhängung.
In den Wettkampfbericht wird für die Schlingenschützen/ innen ein S eingetragen.
Das Gewehr ist unter der Spreitze in die Schlinge zu legen.

5. c)
Die Schlingen müssen vom Vorstand, des Stadtverband der Schießgruppen von Hamm, abgenommen werden!
Für die abgenommene Schlinge stellt der Stadtverband, der Schießgruppen von Hamm, eine Genehmigung aus (Aufkleber).


5. d)
Schwangere dürfen nach Erhalt des Mutterpasses in Schlinge schießen, werden aber als Freihandschützin gewertet. Für die Schützin wird In den Wettkampfbericht SSW eingetragen.

6.)
Anlehnen ist keinesfalls erlaubt.


7.)

Es können mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Klasse schießen.


8. a)

Auf- und Abstieg werden auf Grund der erzielten Ergebnisse geregelt.

8. b)
Aus jeder Klasse steigt 1 Mannschaft auf, bzw. ab.

8. c)
Beim Zurückziehen einer Mann­schaft während einer Serie oder Abmeldung eines Vereins steigt diese Mannschaft als Letztplatzierte ab.

8. d)

Die zweitplatzierte Mannschaft steigt in die nächsthöhere Klasse auf, wenn sie im Wettkampfschnitt höher liegt, als die vorletzte Mannschaft der nächsthöheren Klasse.

8. e)
Bei Bedarf (mehrere Neuanmeldungen 1 Abmeldungen oder ähnliches) wird die Klassen­einteilung durch Vorstandsbeschluss neu festgelegt.


8. f)
Neuanmeldungen fangen grundsätzlich in der untersten Klasse an.

8. g)
Sollte ein Verein eine Mannschaft von den Rundenwettkämpfen abmelden, so muss die in der untersten Klasse schießende Mannschaft abgemeldet werden.


9. a)

Wettkampftermine werden vom Vorstand für die Hin- und Rückrunde festgelegt.

9. b)
Die Wettkämpfe werden in einem Zeitfenster von 19 Tagen geschossen.
Das Zeitfenster fängt mit einem Montag an, bis zum übernächsten Freitag.
Wettkamptermine müssen bis donnerstags vor dem Zeitfenster festgelegt werden.


9. c)
Wird bei dem Wettkampftermin keine Einigung erzielt, entscheidet der Vorstand. Dabei wird das Heimrecht berücksichtigt.


9. d)
Das Datum des Zeitfensters und der Wettkampftermin muss auf dem Wettkampfbericht eingetragen werden.

9. e)
Wettkämpfe außerhalb des Zeitfensters müssen vorher beim Rundenwettkampfleiter angemeldet werden.

10.)
Wenn 30 Minuten nach dem abgesprochenen Wettkampftermin eine Mannschaft nicht erscheint (Uhrzeit), muss der Vorstand informiert werden. Dieser entscheidet dann über den weiteren Verlauf des Wettkampfes.


11.)

Der nicht angetretenen Mannschaft wird am Ende der Serie das schlechteste von der Mannschaft erzielte Ergebnis angerechnet. Jeder weitere nicht geschossene Wettkampf wird mit „Null“ gewertet.

12. a)
Pro Wettkampf kann 1 Schütze/ in für den Wettkampf vorschießen


12. b)
Pro Serie kann jeder Schütze/ in nur einmal Vorschießen

12. c)
Das Vorschießen muss beim Gegner angemeldet werden

12. d)
Das Vorschießen muss im Wettkampfbericht eingetragen werden.

12. e)

Die Wettkampfscheiben müssen vorher abgezeichnet werden (die erste, die letzte und eine in der Mitte)

12. f )
Das Vorschießen erfolgt immer auf dem Stand der anderen Mannschaft!

12. g)
werden die Punkte 12. a bis 12. f nicht eingehalten, wird der Schütze/ in nicht gewertet


13.)

Der Wettkampfbericht, dieses gilt auch für den elektronischen Wettkampfbericht, muss pünktlich beim Rundenwettkampfleiter abgegeben werden bzw. per E-Mail eingehen. Stichtag ist der 6. Tag nach dem Wettkampf (z. B. Wettkampf am Sonntag, Wettkampfbericht bis spätestens Samstag, Posteingang). Die Originalberichte müssen nach jeder Serie, zu dem genannten Termin, beim Rundenwettkampfleiter eingehen.
Für nicht rechtzeitig abgegebene Wettkampfberichte (Beim Einsendeschluss Originalberichte, zählt jeder Wettkampfbericht) wird ein Strafgeld von 3,00 € erhoben.

14. a)

Läuft ein Wettkampf unter Protest, müssen die Scheiben beim Rundenwettkampf­leiter abgegeben werden.


14. b)

Nachschießen von einzelnen Schützen/ innen darf nur noch in Verbindung mit dem nächsten Wettkampf der eigenen Mannschaft durchgeführt werden. (Das Ergebnis wird dann nur noch für die Einzelwertung gewertet)

Der nachschießende Schütze/in hat dafür zu sorgen, dass die Scheiben dem Rundenwettkampfleiter vorgelegt werden.


14. c)
Ausgenommen ist der letzte Wettkampf der Rückrunde. Hier kann innerhalb von 12 Tagen, nach dem Wettkampftermin, für die Einzelwertung unter Aufsicht eines Vorstandsmitgliedes nachgeschossen werden.

14. d)

Nachgeschossene Scheiben müssen wie folgt ausgefüllt werden Auf der Probescheibe muss stehen

- Name des Schützen

- nachgeschossen für Wettkampf vom/ gegen

- auf welchem Stand geschossen wird

- Datum

- Unterschrift desjenigen, der die Scheiben abzeichnet (Die Unterschrift auf der
Probescheibe muss lesbar und erkennbar sein.)

Zudem müssen 3 Wettkampfscheiben (die erste, die letzte und eine in der Mitte) abgezeichnet werden. Diese können mit „Kürzel“, abgezeichnet
werden.


15.)

Wettkampfscheiben sollten vor Wettkampfbeginn getauscht werden.

Jeder Verein hat für den Wettkampf, für 5 Schützen/ innen, Scheiben vorzuhalten.

In Ausnahmefällen kann auf eigene Scheiben, nach Eintrag auf dem Wettkampfbericht, geschossen werden. 3 Wettkampfscheiben (die erste, die letzte und eine in der Mitte) müssen abgezeichnet werden. Diese können mit „Kürzel“, abgezeichnet werden.

16. a)

Bei der Auswertung der Wettkämpfe müssen die erzielten Ringzahlen auf den einzelnen Scheiben eingetragen werden.


16. b)
Die Mannschaftsführer der jeweiligen Mannschaft sind für Ihren Teil des Wettkampfberichtes verantwortlich. Dazu gehört auch die Eintragung von U21, Schlingenschützen/ innen und schwangeren Schützinnen.

16. c)
Bei Rechenfehler und anschließender Korrektur, muss der Gegnerische Mannschaftsführer mit seiner Unterschrift (Kürzel erlaubt) gegenzeichnen.

17.)

Für die Einzelwertung gilt: Pro Serie darf ein Schütze 1 x fehlen, dafür bekommt er am Ende der Serie das schlechteste von ihm erzielte Ergebnis angerechnet.

18. a)

Wettkampfscheiben beider Mannschaften müssen 6 Wochen beim austragenden Verein aufbewahrt worden.

18. b)

Es werden vom Vorstand des Stadtverbandes stichprobenartige Kontrollen durch­geführt


19.)
Bei Verstößen gegen die Schießordnung, auch von Ersatzschützen, werden der Mannschaft 20 Ringe abgezogen.
Der Ringabzug erfolgt nach Einzelprüfung des Vorfalles durch Vorstandsbeschluss.


20.)
Für Rundenwettkämpfe gilt, die Rundenwettkämpfe haben Vorrang vor dem Trainingsschießen


21.)
Bei Verstößen gegen die Schießordnung, auch von Ersatzschützen, werden der Mannschaft 20 Ringe abgezogen.
Der Ringabzug erfolgt nach Einzelprüfung des Vorfalles durch Vorstandsbeschluss.


22. a)
Bei den Wettkämpfen ist für die Schützen/ innen die Wettkampfbeleuchtung für den gesamten Wettkampf einzuschalten und nicht zu verändern.

22. b)
Bei Unstimmigkeiten legt der Vorstand fest, welches Licht der Gastgebende Verein einzuschalten hat. Für die Rundenwettkämpfe ist dann die, durch den Vorstand festgelegte, Wettkampfbeleuchtung einzuschalten.

23. a)

Innerhalb des Stadtverbandes werden bei der jährlichen Stadtmeisterschaft und bei den Rundenwettkämpfen Pokale ausgeschossen (für jeden erstplatzierten Mann­schaftssieger einer Klasse).

23. b)

Die Einzelwertung erfolgt in Aufgelegtschützen/ innen für die Schülerklassen.

23. c)
Die Einzelwertung erfolgt getrennt in Freihstehend- und Schlingenschützen/ innen in den U-21 Klassen.

23. d)

Die Einzelwertung erfolgt getrennt bei den Senioren und Damen in Freihstehend-, und Schlingenschützen/ innen.

23. e)

Die Einzelwertung erfolgt bei den Aufgelegt­schützen/ innen für die Ü 50 und Ü 60 Klassen.


23. f)
U-21-Schützen, die Wettkämpfe in den Senioren/ Damenmannschaften geschossen haben, werden, wenn sie dort ausdrücklich gemeldet sind, gesondert gewertet.

23. g)
Eine Einzelwertung bei den Stadtmeisterschaften erfolgt erst ab 5 U 21 Schützen/ innen.

24.)

Bei den Stadtmeisterschaften kann nur in der Mannschaft geschossen werden, in der die Schützen bei den Rundenwettkämpfen geschossen haben. Startberechtigt ist der Schütze/ in, die mindestens einen Rundenwettkampf geschossen haben.


25.)

Damen, die bei den Rundenwettkämpfen in Seniorenmannschaften schießen, werden bei der Stadtmeisterschaft in der Einzelwertung der Damen gewertet.


26.)

Eine gesamte Damenmannschaft, die bei den Wettkämpfen in einer Seniorenklasse schießt, wird bei der Stadtmeisterschaft auch in dieser Klasse gewertet.


27.)
Es kann nur an einer Stadtmeisterschaft pro Jahr und pro Disziplin teilgenommen werden


28.)
Jeder Schütze/ in hat sich mindestens 15 Minuten vor Beginn seines Durchganges anzumelden. Nach den 15 Minuten besteht kein Anspruch mehr auf den Startplatz. Der Startplatz kann einem anderen Schützen/ in zugewiesen werden.
Schießt der Schütze oder die Schützin in Schießbekleidung, soll Er/ Sie sich zur Anmeldung bereits umgezogen haben!


29.)

Proteste bei der Stadtmeisterschaft sind bis spätestens 15 min. nach Bekanntgabe der Ergebnisse anzumelden.


30.)

Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Vorstand.


Zusätzlich für Ü50/ Ü60 Schützen gilt:


31.)

Als Ü50/ Ü60 Schützen/ innen gelten diejenigen, die das 50 bzw. 60 Lebensjahr vollendet haben.

32. a)
Beim Aufgelegtschiessen darf das Gewehr seitlich nicht angelegt werden, zusätzlich muss die Waffe mit der Schaftunterseite oder dem Keil komplett auf der Schießauflage liegen. Beide Hände müssen das Gewehr hinter der Auflage halten und dürfen die Auflage nicht berühren.


32. b)

Die Breite vom Gewehr/ Keil darf nicht breiter als 6 cm sein.

Zusätzlich für Schüler/ U21 gilt:


33. a)

Schülerschützen/ innen die, nach dem 31.Mai, 17 Jahre alt werden können die folgende Saison bei den Rundenwettkämpfen noch aufgelegt schießen.

33. b)

U21 Schützen/ innen die, nach dem 31.Mai, 21 Jahre alt werden können die folgende Saison bei den Rundenwettkämpfen noch als U21 Schützen/ innen schießen. Ebenso bei der anschließenden Stadtmeisterschaft Schüler/ U21/ Senioren.


33. b)
Bei Schülern/ innen und U21 Schützen/ innen, die im Seniorenbereich schießen, muss mit dem ersten Wettkampf, der Saison, das Geburtsdatum in den Wettkampfbericht eingetragen werden.

34. a)

Beim Aufgelegtschiessen darf das Gewehr seitlich nicht angelegt werden, zusätzlich muss die Waffe mit der Schaftunterseite oder dem Keil komplett auf der Schießauflage liegen. Beide Hände müssen das Gewehr hinter der Auflage halten und dürfen die Auflage nicht berühren.

34. b)

Die Breite vom Gewehr/ Keil darf nicht breiter als 6 cm sein.

Begleitpersonen dürfen Jungschützen das Gewehr nicht laden.

35.)

Schüler die einen oder mehrere Wettkämpfe Freihand schießen, können in der laufenden Serie nicht mehr bei den Aufgelegt schießenden Schülern eingesetzt werden.

36.)
Wird eine Mannschaft im Schüler oder U21 Bereich abgemeldet und sollen in einer Seniorenklasse schießen, dann gilt: Die Einzelwertungsergebnisse in der Schüler/ U21 Klasse werden gestrichen. Die Stadtmeisterschaft darf nur noch in der Seniorenklasse geschossen werden.

37.)
Soll eine Schüler- U21 Mannschaft abgemeldet werden und der Verein hat 2 Mannschaften, muss die Mannschaft in der unteren Klasse abgemeldet werden.